Für deutsche Autofahrer brechen teure Zeiten an. Die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verabschiedete Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat neue Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und weitere Vergehen im Straßenverkehr festgelegt. Zu schnelles Fahren wird demnach deutlich teurer und es droht bereits ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h – statt vormals 41 km/h – außerorts. Die StVO-Novelle soll schnellstmöglich in Kraft treten. Das hat die Bundesregierung am 14. Februar 2020 angekündigt. Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. sind die geplanten Änderungen nicht geeignet das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, zu erreichen. Dem würden vermehrte Polizeikontrollen eher entgegenkommen. „Durch höhere Bußgelder steht der Staat nur wieder im Verdacht, seine Kasse zusätzlich füllen zu wollen. Gleichzeitig steigt die Gefahr die Fahrerlaubnis durch das Erreichen der Punktegrenze zu verlieren immens,“ so Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Raser müssen tiefer in die Taschen greifen: Doppelte Bußgelder bei Tempoverstößen und herabgesetzte Grenzen für Fahrverbote
Die Bußgelder verdoppeln sich für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h. Das heißt, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von nur 1 km/h fällt ein Bußgeld von 30 Euro statt bisher 15 Euro an. Fährt man außerorts 20 km/h zu schnell so wird man mit 60 Euro anstatt 30 Euro zur Kasse gebeten. Punkte in Flensburg drohen den Autofahrern künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h, egal ob innerorts oder außerorts. Außerdem werden die Grenzen für ein Fahrverbot um 10 km/h gesenkt. Damit müssen Auto- und Motorradfahrer ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, statt bislang 31 km/h, mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Derzeit gilt noch die sogenannte Wiederholungstäterregel. Diese besagt, dass erst ab der zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h (egal ob innerorts oder außerorts) innerhalb von 12 Monaten ein einmonatiges Fahrverbot droht.
Höhere Sanktionen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse
Autofahrer die keine Rettungsgasse bilden, zahlen bisher 200 Euro Bußgeld und kassieren zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird auch noch ein Monat Fahrverbot dazukommen. Auch beim unerlaubten Fahren durch eine Rettungsgasse drohen Bußgelder zwischen 200 Euro und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beurteilt die höheren Sanktionen in diesem Fall als angemessen. Frau Dr. Mielchen betont „Die Rettungsgasse kann bei schweren Unfällen lebensrettend sein. Durch ein schnelleres Erreichen der Unfallstelle durch die Rettungskräfte erhöht sich die Überlebenschance lebensbedrohlich Verletzter deutlich.“
Falschparken wird teuer
Das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen soll bald schon bis zu 100 Euro kosten. Bisher wurden Falschparker mit 15 bis 30 Euro bestraft. Bei schweren Verstößen kann es darüber hinaus einen Punkt im Register in Flensburg geben. Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen kostet zukünftig statt 35 Euro 55 Euro.
Blitzer-App muss deaktiviert sein
Neu ist, dass die Installation einer Blitzer-App künftig auf dem Smartphone erlaubt ist. Allerdings ist es verboten die Warnfunktion zu verwenden. Sie muss deaktiviert bleiben. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Vergehen im Straßenverkehr, die höher bestraft werden.
Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch lohnt sich!
Autofahrer und Motorradfahrer sollten Bußgeldbescheide nicht einfach hinnehmen. Oft lohnt sich ein Einspruch. Schätzungen zufolge haben 70-80 Prozent aller Bußgeldbescheide nach anwaltlicher Intervention keinen Bestand. Vor allem, wenn ein Eintrag in Flensburg oder der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, ist es dringend zu empfehlen, sich sofort Rat und Hilfe bei einem fachlich versierten Rechtsanwalt zu holen. Auf keinen Fall sollte sich der Beschuldigte selbst äußern. Ein Anwalt für Verkehrsrecht weiß, worauf es in solchen Verfahren ankommt. Er kann im Vorwege Akteneinsicht nehmen und das Geschehen genau analysieren. So lassen sich sehr oft ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermeiden.
Hinweis: Lesen Sie bitte auch die Presseinformation über die Ergebnisse der Forsa-Umfrage und das Interview mit Frau Dr. Mielchen.
Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören knapp 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 40 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
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