Die deutschen Autofahrer werden bald wieder stärker zur Kasse gebeten. Die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vom Bundesverkehrsministerium geplante Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die unter anderem höhere Bußgelder und eine strengere Punktevergabe für Verkehrsdelikte vorsieht, sollen schnellstmöglich in Kraft treten. Die erforderliche Abstimmung im Bundesrat ist für den 14. Februar 2020 geplant. Was sagen die Betroffenen dazu? Macht das Reformpaket den Straßenverkehr tatsächlich sicherer? Für die repräsentative Umfrage wertete das Forsa-Institut im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht die Antworten von 1.007 männlichen und weiblichen Führerscheinbesitzern im Alter von 18 bis 65 Jahren aus.
Zu den Neureglungen sollte man wissen, dass es nicht nur um die drastische Erhöhung einiger Bußgelder geht, es werden auch neue Bußgeld-Tatbestände geschaffen. Außerdem drohen Punkte, wo bislang lediglich ein Verwarngeld verhängt wurde. Wesentliche Änderungen betreffen dabei den Schutz des Fahrradverkehrs, das Parken in zweiter Reihe und die Bildung und Nutzung der Rettungsgasse.
Nur eine knappe Mehrheit pro StVO-Reform
Laut Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht steht nur eine knappe Mehrheit (53 %) der befragten Autofahrer der Novelle positiv gegenüber. Von den Befragten sind sogar nur 11 % auf alle Fälle davon überzeugt, dass die Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen, 42 Prozent halten sie für eher geeignet. Auf der anderen Seite meinen 44 %, dass die geplanten Änderungen eher nicht (36 %) bzw. auf gar keinen Fall (8 %) den angestrebten Effekt erzielen. Durchaus überraschend ist, dass knapp zwei Drittel der Befragten höhere Bußgelder für sehr wirkungsvoll (24 %) bzw. eher wirkungsvoll (41 %) einschätzen, ebenso halten 64 Prozent eine strengere Punktevergabe für sinnvoll. Dieses Ergebnis korrespondiert mit der Tatsache, dass 52% der Befragten die derzeit geltenden Strafen und Bußgelder für Autofahrer als zu niedrig bewerten. Demgegenüber ist die Höhe der Strafen für 38 Prozent genau richtig, 7 Prozent halten sie für zu hoch.
Höhere Bußgelder sind kein Allheilmittel
In puncto Wirksamkeit der Maßnahmen ergibt sich ein anderes Bild. Hier hält die überwiegende Mehrzahl unter dem Sicherheitsaspekt verstärkte Verkehrskontrollen durch die Polizei (85 %) und eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen (80 %) für die effektivere Lösung im Vergleich zu höheren Bußgeldern und einer strengeren Punktevergabe (65 % bzw. 64 %). Bei der neuen Aufteilung der Verkehrsflächen geht es dabei laut Umfrage in erster Linie z.B. um die Schaffung zusätzlicher Flächen für Fahrradfahrer, die Trennung von Radwegen durch Poller vom Autoverkehr und die Verbreiterung von Fußwegen. Autofahrer in Großstädten ab 100.000 Einwohnern stufen diese Maßnahmen allerdings häufiger als weniger wirkungsvoll ein.
Als sehr und eher wirkungsvolle Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit werden in der DAV-Umfrage auch ein generelles Tempolimit auf Autobahnen von 56 % der Führerscheinbesitzer und mehr Tempo-30-Zonen in Innenstädten von 47 % unterstützt. Dabei werden sowohl diese beiden Maßnahmen als auch eine höhere Kontrolldichte von jüngeren Autofahrern zwischen 18 und 29 Jahren tendenziell etwas seltener als (sehr) wirkungsvoll bewertet als von älteren Befragten.
Punktesystem ist unangenehm genug
Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht führt die Erneuerung des Bußgeldkatalogs in die falsche Richtung. „Mit Ausnahme der neuen Vorschriften und Strafen für die Bildung und Nutzung der Rettungsgasse tragen die anderen Maßnahmen aus unserer Sicht nicht unbedingt zu einer höheren Verkehrssicherheit bei“, betont Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und meint weiter: „Im Übrigen halten wir die bestehenden Strafen und Bußgelder für ausreichend und unangenehm genug. Durch höhere Bußgelder steht der Staat nur wieder im Verdacht, seine Kasse zusätzlich füllen zu wollen. Statt an der Bußgeldschraube zu drehen wären in erster Linie verstärkte Verkehrskontrollen sehr wirkungsvoll, die auch von den befragten Autofahrern in der Forsa-Umfrage mit großer Mehrheit als vergleichsweise bessere Lösung angesehen wurden.“
Hinweis: Lesen Sie bitte auch das ausführlichere Interview zur StVO-Novelle mit Dr. Daniela Mielchen.
Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören knapp 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 40 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
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