Eine breite Mehrheit der Bundesbürger fordert eine Prüfung der Fahrtauglichkeit von älteren Verkehrsteilnehmern. Ob eine solche Regelung tatsächlich sinnvoll ist, ist unter Experten jedoch umstritten. Im Interview gibt der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Frank-Roland Hillmann, konkrete Tipps, wie der gewünschte Beitrag zur Verkehrssicherheit auch ohne gesetzliche Regelungen zu erreichen ist.
Herr Hillmann, die Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hat eine überraschend deutliche Skepsis gegenüber älteren Verkehrsteilnehmern offenbart. Ist das sachlich gerechtfertigt?
Beim Blick auf die Verkehrsunfallstatistik erscheint die Forderung nach einer Fahrtauglichkeitsprüfung für ältere Menschen auf den ersten Blick verständlich. Denn bei Verkehrsunfällen, an denen ältere Autofahrer beteiligt sind, sind die Senioren in 75 Prozent der Fälle auch die Verursacher. Und das, obwohl sie ihre Teilnahme am Straßenverkehr als Autofahrer reduzieren. Aber auch in der Gruppe der jungen Autofahrer (18 bis 21 Jahre) sind die jungen Leute mit einem Anteil von 71 Prozent ähnlich häufig die Unfallverursacher. Die jüngsten Fahrer haben zwar ähnlich schlechte Werte, allerdings ist deren Fahrleistung wesentlich höher als die der Senioren. Die Zahlen zeigen, dass das Thema deutlich komplexer ist und man es mit einer einseitigen Regelung allein für eine bestimmte Gruppe nicht lösen kann.
Hinter dem deutlichen Umfrageergebnis steht der Wunsch nach Maßnahmen, die zu mehr Sicherheit auf der Straße führen. Sind ältere Menschen wirklich ein Unsicherheitsfaktor?
Grundsätzlich kann ich vor einer solchen Pauschalierung nur warnen. Es gibt viele Menschen, die auch im hohen Alter noch sehr fit und beweglich sind. Und es gibt 50-Jährige, bei denen genau das Gegenteil der Fall ist. Außerdem ist die Wirkung einer solchen grundsätzlichen Regelung wie Tauglichkeitstests eher fragwürdig. In Italien gibt es diese Prüfungen bereits seit längerem – positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat dies der Unfallstatistik zufolge aber nicht gehabt. Im Übrigen helfen auch die vielfältigen Assistenzsysteme Autofahrern allgemein und natürlich auch älteren, deutlich sicherer zu fahren als noch vor wenigen Jahren.
Woher mag es kommen, dass ältere Menschen von vielen anderen Verkehrsteilnehmern als Risiko empfunden werden?
Ältere Menschen verhalten sich häufig anders als andere Verkehrsteilnehmer. Sie fahren langsamer, vielleicht auch weil sie eine andere Wahrnehmung haben oder weil sie angesichts der heutigen, unüberschaubaren Verhältnisse auf den Straßen etwas unsicher sind. Aber objektiv gesehen fahren sie zumeist nicht zu langsam, sondern halten sich ganz einfach an die Regeln und beachten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die scheinbar hohe Zahl von älteren Unfallverursachern muss man übrigens sehr genau betrachten: In ganz vielen Fällen handelt es sich um Bagatellschäden; junge Fahrer sind viel häufiger für Unfälle mit weitaus schwerwiegenderen Folgen verantwortlich.
Senioren fahren zumeist ja seltener Auto als jüngere, sind aber besonders darauf angewiesen, um mobil zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen. Was kann ihnen drohen, wenn sie tatsächlich einmal einen Unfall verursachen?
Polizei, Führerscheinstellen und Gerichte neigen schnell dazu, gerade bei älteren Menschen die Fahrtauglichkeit zumindest überprüfen zu wollen. Wenn sich die Behörden einschalten, ist es immer unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt für Senioren empfehlenswert, sich die Unterstützung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht zu holen. Wer kennt das nicht von sich selbst? Wenn die Behörden etwas wollen, ist man als Betroffener zunächst verunsichert. Im Gespräch mit der Führerscheinstelle kann das dann auch für einen älteren Menschen gravierende Folgen haben, selbst wenn er eigentlich ein versierter Autofahrer ist.
Was kann Autofahrern drohen, wenn sie von der Führerscheinstelle eine Einladung zum Gespräch bekommen oder das Gericht eine Prüfung empfiehlt?
Auch wenn kein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, geht es den Ämtern grundsätzlich darum, die Fahrtauglichkeit zu prüfen. Das kann zunächst ein eingehendes Gespräch sein, in dem sich die Führerscheinstelle einen persönlichen Eindruck verschafft. Das kann auch zu einer erneuten Fahrprüfung führen, die hat aber gerade für Senioren ihre Tücken: Ältere Menschen fahren zumeist immer dieselben Strecken, da kennen sie sich gut aus. In der Prüfung müssen sie plötzlich durch ganz fremde Straßen und sind entsprechend verunsichert. Ein Anwalt kann sehr genau beurteilen, ob und welche Schritte der Behörden angemessen sind und was im Interesse der Verkehrssicherheit das Richtige ist. Aus seiner langjährigen Erfahrung heraus kann der Anwalt dann auch gemeinsam mit den Betroffenen und den Behörden eine Lösung entwickeln, die allen Seiten gerecht wird.
Nun gibt es aber tatsächlich ältere Menschen, die im Straßenverkehr ein Risiko für sich und andere darstellen. Was lässt sich in diesen Fällen tun?
Wie schon zu Beginn gesagt: Die Risikofrage ist nicht automatisch auch eine Altersfrage. Und viel besser als jede gesetzliche Regelung funktioniert immer noch das System der sozialen Kontrolle. Wenn mir auffällt, dass jemand aus meiner Familie oder aus meinem Bekanntenkreis unsicher fährt und dadurch ein Risiko wird, spreche ich ihn darauf an. Dann kann man gemeinsam eine Lösung finden. Wenn sich jemand allerdings völlig beratungsresistent zeigt, ist es immer noch möglich, die Führerscheinstelle einzuschalten. Wir müssen nicht immer sofort nach dem Staat und nach weiteren gesetzlichen Regelungen suchen.
Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören knapp 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen
Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
Persönliches Gespräch oder mehr Informationen gewünscht?
Wenn Sie Interesse an einem Interview mit einem Verkehrsanwalt oder an weiteren Informationen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de
www.mynewsdesk.com/de/arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht
Bildnachweis
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.
Pressekontakt:
UHLIG PR & KOMMUNIKATION GmbH • Ines Uhlig • Kattrepelsbrücke 1 • 20095 Hamburg • Fon 040 / 767 969-31 • Fax: 040 / 767 969-33 • E-Mail ines.uhlig@uhlig-pr.de