Wer ein Vorfahrtschild missachtet oder schneller als erlaubt fährt, riskiert neben einem Unfall eine empfindliche Strafe – insbesondere wenn das Vergehen unter Paragraph 315c Absatz 1, Nr. 2 a-g der StVO „Gefährdung des Straßenverkehrs“ fällt. Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. erläutert im Interview, welche Vergehen besonders häufig vorkommen und warum es sich oft lohnt, einen Anwalt einzuschalten.
Welche Sünden im Straßenverkehr sind am gefährlichsten und welche kommen Autofahrer am teuersten zu stehen?
Am risikoreichsten – und somit auch teuersten – sind immer Straftaten wie Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Alkohol oder Drogen am Steuer. Eine Straftat wird im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit nicht mit einem Bußgeld, sondern mit einer Geldstrafe in Form von Tagessätzen geahndet. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der Beschuldigte durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
Wann handelt es sich denn um eine Straftat, wann um eine Ordnungswidrigkeit?
Eine Straftat ist allgemein eine Handlung die gegen das Gesetz verstößt, dabei muss die Handlung im StGB oder in einem anderen Gesetz als verbotene Handlung beschrieben werden. Straftaten im Straßenverkehr finden auf öffentlichem Verkehrsgrund statt und gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr. Bei einer Straftat wird ein Strafverfahren, bei einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Können Sie Beispiele nennen?
Bei einer Alkoholfahrt hängt die Entscheidung davon ab, wie viel Promille beim Fahrer festgestellt werden und wie auffällig das Fahrverhalten ist. So gilt ein Wert von 0,5 bis 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit, wenn keine Fahrauffälligkeit dazukommt. Aber schon ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille kommt bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (Unfall, Schlangenlinien) eine Straftat in Betracht. Ab 1,1 Promille handelt es sich immer um eine Straftat nach Paragraph 316, StGB. Schon bei einer Ordnungswidrigkeit werden beim ersten Verstoß 500 Euro, beim zweiten 1000 Euro und beim dritten 1500 Euro Bußgeld fällig. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten. Ein illegales Autorennen galt bislang als Ordnungswidrigkeit, aber der Bundestag hat bereits beschlossen, dass illegale Straßenrennen zukünftig Straftaten darstellen. Veranstalter und Teilnehmer können dann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden. Schon als Ordnungswidrigkeit wurden 400 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot fällig.
Welche Strafen drohen bei anderen Verkehrssünden, mit denen Sie häufig zu tun haben?
Wer beispielsweise in einer geschlossenen Ortschaft mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dem drohen 680 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß – sprich wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war – kommen 200 Euro und zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot auf den Fahrer zu. Wurden zudem andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro und bei einer Sachbeschädigung auf 360 Euro. Und wer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang befährt, muss sogar mit 700 Euro, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen.
Welche Sünden kommen in Ihrer Kanzlei am häufigsten vor?
Die meisten Mandanten kommen zu uns, weil ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung, das Nutzen eines Handys am Steuer, Unfallflucht oder Fahren unter Alkoholeinfluss vorgeworfen wird – und das in dieser Reihenfolge.
Können Sie uns Beispiele nennen, in denen Sie als Anwalt helfen konnten?
Unfallflucht wird in Deutschland besonders hart geahndet. Es gibt aber auch immer wieder Fälle, in denen der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist oder nicht nachgewiesen werden kann. Für eine Verurteilung muss die Beweislage eindeutig sein. Dies ist oft nicht der Fall. Häufig wird eine Wahllichtbildvorlage eingesetzt, wenn der Halter des flüchtigen Fahrzeugs nicht zugibt, dass er vor Ort war. Der Zeuge soll dann meist anhand von Fotos versuchen, den Halter als den Flüchtigen zu identifizieren. Das gelingt meistens nicht, zumal die Personen auf den Vergleichsfotos ähnlich aussehen müssen. Auch wenn sich der Zeuge das Nummernschild merkt, ist das nicht ausreichend, denn es bleibt unklar, wer am Steuer saß. Der Fahrer muss verlässlich festgestellt werden, man kann nicht einfach den Halter verurteilen. Ähnlich erfolgreich ist die Verteidigung, wenn bei Geschwindigkeitsverstößen ein Fahrverbot droht. Dieses kann durch eine höhere Geldbuße oder gute Argumente in vielen Fällen umgangen werden.
Erinnern Sie sich an einen besonders kuriosen Fall aus Ihrer Kanzlei?
Oft bewahrt das sogenannte Augenblicksversagen Autofahrer vor einer Strafe, bzw. bewirkt eine Minderung. Augenblicksversagen ist zum Beispiel gegeben, wenn die Nebenampel umschaltet und ein Mitzieheffekt erzeugt wird. Von verminderter Schuld kann auch ausgegangen werden, wenn sich Kinder im Auto plötzlich abschnallen oder streiten und der Fahrer deswegen abgelenkt ist. In unserer Kanzlei gab es einmal den Fall, dass der Hund des Fahrers auf dem Beifahrersitz saß. Als dessen Kopf plötzlich anschwoll, weil er etwas Falsches gegessen hatte, war der Fahrer so abgelenkt, dass er einen Verkehrsverstoß beging. Im Prozess konnten wir ein Foto des Hundes vorlegen – und das überzeugte den Richter. Er war regelrecht schockiert von dem Bild und das Verfahren wurde eingestellt. Es stellte sich übrigens heraus, dass der Richter bereits bei dem Vorher-Foto, welches wir nur zu Vergleichszwecken mitgebracht hatten, entsprechend schockiert war.
Was vermeiden Sie selbst beim Autofahren? Was würden Sie niemals am Steuer tun?
Alkohol vermeide ich komplett – wenn ich fahre, trinke ich keinen einzigen Schluck.
Zur Person: Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Als Inhaberin der Kanzlei Mielchen & Coll. in Hamburg ist Dr. Daniela Mielchen auf Verkehrsrecht und Erbrecht spezialisiert. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie in Hamburg sowie Miami/USA und ist seit 1991 als Rechtsanwältin tätig. Mielchen ist Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV und gehört zudem dem Gesetzgebungsausschuss Verkehrsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht an.
Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören knapp 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen
Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
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