Wer die Bedeutung gängiger Verkehrsschilder nicht kennt und bei Vorfahrtsregeln nur mutmaßt, befindet sich in Deutschland offenbar in bester Gesellschaft: Im Zuge einer Führerschein-Umfrage testete die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. kürzlich das Verkehrswissen von Autofahrern in Berlin, Hamburg und München – mit dem Resultat, dass 97 Prozent die Theorieprüfung nicht erneut bestehen würden. Im Interview ordnet Verkehrsanwalt Frank-Roland Hillmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, die Umfrageergebnisse ein und erläutert, wie ein spezialisierter Anwalt helfen kann, im Falle eines Unfalls sein Recht durchzusetzen.
Überrascht es Sie, dass nur vier von 150 Teilnehmern unserer Umfrage die theoretische Führerscheinprüfung erneut bestehen würden?
Nein, das Ergebnis erstaunt mich nicht – das Abitur würde man nach einigen Jahren wahrscheinlich auch nicht aus dem Stand wieder bestehen. In beiden Fällen handelt es sich um Prüfungssituationen, auf die man sich gezielt vorbereitet hat. Die Anforderungen kann man später ohne eine erneute Vorbereitung nicht mehr erfüllen.
Gäbe es weniger Unfälle, wenn es regelmäßige Nachprüfungen geben würde?
Die meisten Unfälle resultieren aus Unaufmerksamkeit und Fahrlässigkeit, deswegen wären solche Wiederholungstests aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Die Autofahrer verfügen ja über das Basiswissen, das heißt, sie kennen die wichtigsten Regeln und können sie in der Praxis anwenden. Jeder weiß zum Beispiel, dass man an einer roten Ampel anhalten muss oder dass „Rechts vor Links“ gilt. Außerdem halte ich es für logistisch kaum machbar, mit allen Führerscheinbesitzern regelmäßige Tests durchzuführen. Der damit verbundene Aufwand wäre für alle Beteiligten unzumutbar.
Spielen Kriterien wie Geschlecht und Alter für die Unfallhäufigkeit eine Rolle?
Männer und Frauen fahren grundsätzlich gleich gut, aber ältere Autofahrer sind laut Statistik tatsächlich weniger unfallauffällig als jüngere. Sie passen ihren Fahrstil den Gegebenheiten an.
Gesundheitliche Beschwerden aufgrund ihres Alters, zum Beispiel verringertes Reaktionsvermögen oder schlechtes Sehen und Hören, kompensieren sie, indem sie besonders vorsichtig fahren. Sind Senioren in einen Unfall verwickelt, dann eher bei Auffahrunfällen und weniger bei schweren Unfällen, z.B. mit tödlichem Ausgang. Ältere Autofahrer haben zudem mehr Erfahrung und erahnen eine Unfallgefahr oft im Voraus. Fahranfängern fehlt dazu einfach die Fahrpraxis. Eine Ausnahme sind beispielsweise Geisterfahrer, die gibt es unter Jüngeren ebenso wie bei Älteren. Bei der ersten Gruppe sind die Gründe Mutproben oder Suizidversuche, bei der zweiten Gruppe ist Unaufmerksamkeit die Hauptursache.
Beeinflusst der Wohnort die Sicherheit im Straßenverkehr?
Ja, nach meiner Erfahrung bewegen sich tatsächlich Autofahrer aus Städten sicherer im Verkehr als Fahrer aus ländlichen Gebieten. Stadtautofahrer haben in der Regel mit mehr Verkehrsaufkommen zu rechnen und werden häufiger mit komplexen Situationen konfrontiert, sie sind daher meistens geübter. Landautofahrer haben hingegen oftmals einen einfacheren, monotonen Fahrtweg und weniger Fahrpraxis, zumindest im Stadtverkehr.
Was sind grundsätzlich die häufigsten Unfallursachen in Deutschland?
Eine der Hauptursachen ist Unaufmerksamkeit. Besonders beim Linksabbiegen und bei einem plötzlichen Spurenwechsel führt sie oft zu Unfällen. Außerdem missachten viele Autofahrer die doppelte Rückschaupflicht und Vorfahrtsregeln. Oder sie setzen den Blinker falsch. Eine weitere wichtige Unfallursache ist eine nicht an die Situation angepasste Geschwindigkeit. Dabei geht es nicht unbedingt nur um Raserei, sondern auch um ein situativ zu hohes Tempo, zum Beispiel bei Glätte oder schlechter Sicht. Jedes Jahr ab März kommt es zudem zu vielen Unfällen mit Motorradfahrern – sie werden von den Autofahrern auch bei eingeschaltetem Licht und bei Tage wegen ihrer geringen Silhouette oftmals schlicht übersehen.
Wie sollte man sich am Unfallort verhalten?
Grundsätzlich gilt, dass man vor Ort keinerlei Erklärung zum Unfallgeschehen abgeben sollte. Denn: Die Polizei dokumentiert alles und kann sich später darauf berufen. Viele Unfallbeteiligte haben durch die Aufregung ein großes Mitteilungsbedürfnis und treffen spontan Aussagen, die sie unwissentlich belasten.
Deswegen sollte ausnahmslos jeder von seiner Schweigepflicht Gebrauch machen und der Polizei nur Angaben zur Person mitteilen. Des Weiteren sollte man keinesfalls mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen, sondern sich lieber Verbündete suchen – und das ist in diesem Fall der Verkehrsanwalt.
Und wie kann ein Verkehrsanwalt bei einem Unfall helfen?
Ein Anwalt steht als einzige Institution jederzeit voll und ganz auf der Seite des Geschädigten. Das gilt in erstere Linie bei der Schadensregulierung. Denn der Geschädigte kann nicht wissen, welche Schadensersatzansprüche ihm zustehen und wie er diese durchsetzen kann. Die gegnerische Versicherung wird ihm dabei ganz bestimmt nicht sachgerecht helfen. Am besten spricht man mit dem Anwalt, noch bevor man mit der Versicherung irgendeinen Kontakt aufnimmt. Man muss bedenken, dass jede Versicherung in erster Linie ihre eigenen Interessen verfolgt. Oft rät sie Betroffenen zum Beispiel zu einer Abfindungserklärung – mit dieser verzichten sie aber auch auf eventuell erst später entstehende Ansprüche, zum Beispiel, wenn längere Zeit nach dem Unfall Krankengymnastik oder Zahnersatz notwendig wird. Der Geschädigte bleibt in diesem Fall auf seinen Kosten sitzen. Mit einem Anwalt verhält es sich grundsätzlich anders, denn im Gegensatz zur Versicherung verfolgt er ausschließlich die Interessen seines Klienten und stellt sicher, dass alle Schadensansprüche auch wirklich geltend gemacht werden.
Aber auch der Umgang mit dem Straf- und Bußgeldrecht birgt so manche Tücke, weswegen man bei einem Unfall immer als erstes einen Verkehrsanwalt einschalten sollte. Er weiß, was zu tun ist und berät auf Basis seines Wissens und seiner Erfahrung. Er kennt viele Lösungswege, von denen Laien nichts ahnen. Und das Beste: Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und damit ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen.
Zur Person: Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Frank-Roland Hillmann ist seit 1979 Mitinhaber der Kanzlei Hillmann & Partner in Oldenburg. Er ist spezialisiert auf Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsschadensrecht/Führerscheinrecht (MPU) sowie Verkehrsverwaltungsrecht/Allgemeines Schadensrecht
Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
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Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.
Frank-Roland Hillmann III, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V.
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